Geschäftsbericht 2005 des Landesarbeitsgerichts

Datum: 07.02.2006

Kurzbeschreibung: 

Pressemitteilung vom 07.02.2006

Geschäftsbericht 2005


Die Berufungseingänge beim Landesarbeitsgericht steigen weiter.

Die Arbeitsgerichte können die Rückstände teilweise abarbeiten.


1. Bei den neun baden-württembergischen Arbeitsgerichten gingen im Jahr 2005 insgesamt 59.221 Urteils- und Beschlussverfahren ein. Hinzu kamen 513 Arreste und einstweilige Verfügungen. Dies ergibt insgesamt 59.734 Verfahrenseingänge. Damit haben sich die Eingangszahlen im Bereich von ca. 60.000 Verfahren verfestigt. Im Jahre 2000 lagen sie noch bei 50.451 Verfahren. Erledigt wurden im Jahre 2005 62.730 Urteils- und Beschlussverfahren.

 Wegen der sehr hohen Verfahrenseingänge in den Jahren 2002 bis 2004 betrug der Bestand offener Verfahren Anfang 2005 19.675. Ende 2005 waren immer noch 16.166 Verfahren offen. Um die Urteils- und Beschlussverfahren unter Achtung der Qualitätsstandards an ein rechtsstaatliches Verfahren zu bewältigen und um die restlichen Verfahrensrückstände weiter abzuarbeiten, werden die vom Haushalts-gesetzgeber im Jahre 2004 zugewiesenen zusätzlichen 15 Richterstellen und 15 Stellen im nichtrichterlichen Bereich (jeweils mit kw-[künftig wegfallend] Vermerken)weiter benötigt. Im Arbeitsrecht ist zügiger Rechtsschutz für Arbeitnehmer und Arbeitgeber von herausragender und oftmals existentieller Bedeutung, zumal über 65 % der Verfahren Bestandsschutzstreitigkeiten (Kündigungsschutz- und Befristungsprozesse) sind. Eine zeitnahe Rechtssicherheit stärkt auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg und ist damit letztlich positive Arbeitsmarktpolitik.

2. Im Jahre 2005 gingen beim Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg 2.397 Berufungen, 138 Beschwerden in Beschlussverfahren (in der Regel Angelegenheiten aus dem Betriebsverfassungsgesetz) und 727 sonstige Beschwerden ein. Erledigt wurden 2.302 Berufungen, 176 Beschwerden in Beschlussverfahren und 696 sonstige Beschwerden.

 Die Zahl der Berufungen hat sich von 2019 im Jahre 2003 über 2.219 im Jahre 2004 auf 2.397 im Jahre 2005 erhöht. Das ist ein signifikanter Zuwachs, der sich in einem erhöhten Bestand an unerledigten Berufungen (Ende 2003 - 985 Berufungen; Ende 2004 - 1.154 Berufungen; Ende 2005 - 1.249 Berufungen) niederschlägt. Die Verfahren dauern länger. Derzeit kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Zahl der Berufungen zurückgeht.


Prof. Dr. Johannes Peter Francken
Präsident des Landesarbeitsgerichts

 

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