Kosten

Das  Bild zeigt sechs 100-Euro-Geldscheine und darauf ein rotes Paragraphenzeichen Ein gerichtliches Verfahren kann erhebliche Kosten mit sich bringen, insbesondere wenn Rechtsanwälte eingeschaltet werden. Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die Kosten in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen:

Das Schaubild listet übersichtlich die entstehenden Gerichtskosten und außergerichtlichen Kosten auf.

Kostenrechner

Kostenrechner zur Berechnung der Kosten in der 2. Instanz

Kosten bei dem Landesarbeitsgericht (Kostenrecht ab 01.08.2013)

Streitwert [Euro]:

Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem Streitwert. Dieser wird vom Gericht festgesetzt. Falls dies noch nicht geschehen ist, können Sie selbst den Wert mit wenigen Grundregeln abschätzen:

  • Bei Verfahren, die auf Zahlung von Arbeitsvergütung, Auslösung, Urlaubsentgelt bzw. –abgeltung, Schadenersatz und dergleichen gerichtet sind, entspricht der Streitwert der Höhe des eingeklagten Betrages.
  • Wird über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses gestritten, ist für die Streitwertberechnung in der Regel der Betrag des für die Dauer eines ¼ Jahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgebend.

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.