Sehr geehrte Damen und Herren, 

ich begrüße Sie herzlich auf den Internetseiten des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg. Ich freue mich über Ihr Interesse an unserem Informationsangebot. 

Seit über 100 Jahren sind die Arbeitsgerichte und ihre Vorläufer, die Gewerbe- und Kaufmannsgerichte, für den Rechtsschutz auf dem Gebiet des Arbeitsrechts zuständig. Die Arbeitsgerichtsbarkeit ist eine der vier Fachgerichtsbarkeiten, die neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit bestehen. Ziel des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist es, Arbeitnehmern und Arbeitgebern in einem schnellen und kostengünstigen Verfahren zu ihrem Recht zu verhelfen. 

Die Arbeitsgerichtsbarkeit wird in einem besonderen Maß durch ihre Praxis- und Bürgernähe geprägt. Die Berufsrichterinnen und -richter sowie die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter verwenden in ihrer täglichen Arbeit viel Mühe darauf, das Arbeitsrecht für die Bürger verständlich zu machen. Angesichts der Zersplitterung des deutschen Arbeitsrechts in zahlreiche Einzelgesetze ist das kein leichtes Unterfangen. 

Einen weiteren Beitrag zur besseren Verständlichkeit des Arbeitsrechts und des arbeitsgerichtlichen Verfahrens sollen diese Internetseiten leisten. Wir wollen Sie über die Organisation, die Zuständigkeiten und die Geschäftsverteilung sowie über die Aufgaben und das Verfahren bei den Arbeitsgerichten unterrichten. Aus unserer Entscheidungsdokumentation können Sie darüber hinaus alle wichtigen Urteile und Beschlüsse der baden-württembergischen Arbeitsgerichtsbarkeit abrufen. Informationen zum Streitwertkatalog und zum Güterichterverfahren runden das Angebot ab. 

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre.
 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Betina Rieker

Präsidentin des Landesarbeitsgerichts

Lebenslauf

Den Lebenslauf der Präsidentin des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg können Sie hier aufrufen. 

Diese Website verwendet Cookies. Weitere Informationen erhalten Sie unter Datenschutz.